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Rechtspfleger/in (m/w/d)

Tätigkeit im Überblick

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung. Sie sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Die Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz zur selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen werden, waren früher zumeist den Richterinnen und Richtern vorbehalten.

In der freiwilligen Gerichtsbarkeit treffen Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger wesentliche Entscheidungen in Grundbuchsachen, nehmen fast alle Eintragungen im Handels- und Vereinsregister vor, erteilen familien- und betreuungsgerichtliche Genehmigungen und werden ebenso im Nachlassverfahren zur Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen und Nachlasssicherungen tätig.

Rechtsuchenden helfen sie, indem sie zum Beispiel ihr mündlich vorgetragenes Klagebegehren ordnen, auslegen und aufnehmen. In Zivil-, Familien- und Strafverfahren setzen sie die zu erstattenden Kosten einschließlich der Rechtsanwaltsvergütung fest.

Sie bearbeiten Insolvenzsachen, führen Zwangsversteigerungen durch und sind im Bereich der Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen tätig.

Und schließlich finden sie ein breites Betätigungsfeld im Rahmen der Justizverwaltung, d. h. in der Geschäftsleitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft sowie in den Personalverwaltungen, den Bau-, Haushalts- und IT-Abteilungen.

Kurz: Mit ihrem täglichen Einsatz vor Ort und ihrer zuverlässigen Arbeit stärken sie in besonderer Weise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren der Justiz und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Rechtsfrieden.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger besteht die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zur Amtsanwältin/ zum Amtsanwalt bei den Staatsanwaltschaften sowie zur Teilnahme am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre.

Highlights der Ausbildung

Die Ausbildung beginnt immer zum 1. August eines Jahres. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger absolvieren eine dreijährige Laufbahnausbildung im dualen Studium. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die fachwissenschaftliche Ausbildung an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel (insgesamt 24 Monate) und die fachpraktische Ausbildung an verschiedenen, möglichst wohnortnahen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen (insgesamt zwölf Monate). Mit dem Bestehen der Staatsprüfung zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom-Rechtspfleger (FH) erwerben die Studierenden die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zugangsvoraussetzungen

Wir erwarten eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung mit guten Noten in Deutsch und Mathe oder ein gesetzlich als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.

Wir bieten an

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A9, Landesbesoldungsgesetz.
Diese betragen derzeit für Ledige 1.355,68 EUR brutto pro Monat.

Amtsgericht Arnsberg - Justiz NRW
Silvia Hillebrand
Eichholzstraße 4
59821 Arnsberg 02931/804-720
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www.ag-arnsberg.nrw.de

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