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Umweltoberinspektor*in

Tätigkeit im Überblick

Zu den Aufgaben gehören die Erteilung von Genehmigungen, die Überwachung der Einhaltung von Auflagen bei technischen Anlagen und auch die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Hinblick auf Lärm, Gerüche oder anderen Beeinträchtigungen. Der Berufsalltag besteht aus einer Kombination von Innen- und Außendienst. Im Rahmen von Vor-Ort-Terminen werden zum Beispiel Anlagen der Energieversorgung, der Metallverarbeitung, der Chemieindustrie sowie Anlagen der Abfallverwertung und -beseitigung überprüft.

Der Ausbildungsbeginn variiert je nach zur Verfügung stehenden Stellen. Es gibt keinen festen Einstellungstermin, die Ausbildung erfolgt nach Bedarf.

Umweltoberinspektoranwärter*innen werden in allen fachlich und verwaltungsrechtlich relevanten Gebieten ausgebildet. Auf der Grundlage des während des Studiums erworbenen Wissens werden theoretische und praktische Kenntnisse über Aufbau, Aufgaben und Arbeitsweisen der Umweltverwaltung vermittelt. Inhaltliche Schwerpunkt sind die Zielsetzungen und Strategien der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes einschließlich der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Bodenschutzes und der Abfallentsorgung. Die Ausbildung qualifiziert für die Laufbahn des technischen Dienstes in der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Übernahme nach der Ausbildung ist sehr wahrscheinlich.
Bei Übernahme erfolgt der Einsatz in einem Bereich der Abfallwirtschaft, des Immissionsschutzes oder der Wasserwirtschaft.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Einstellung ist der Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Fachhochschulstudiums oder der Bachelorabschluss (of Engineering) in einer geeigneten Fachrichtung.

Wir bieten an

- einen sicheren Arbeitsplatz
- Work-Life-Balance
- flexible Arbeitszeiten
- toller Teamzusammenhalt
- fachliche sowie persönliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Gesundheitsmanagement
- Wechsel der Aufgabengebiete

Hilfreiche Fähigkeiten und Interessen

Bewerber*innen müssen über die Fähigkeit verfügen, sich in Problemstellungen aus dem Bereich der Umweltverwaltung mit ihrem medienübergreifenden Ansatz einzuarbeiten. Das Interesse, sich in umfangreiche fachspezifische und umwelttechnische Fragestellungen und rechtliche Regelwerke vertieft einzuarbeiten, wird erwartet.

Bezirksregierung Arnsberg
Johannes Kleine
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg 02931/82-2148
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www.bra.nrw.de

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