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Neue Ausbildung für Menschen mit Behinderungen

Mit einem neu geschaffenen Ausbildungsberuf „Fachpraktiker/in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen“ weitet das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer und der Industrie- und Handelskammer die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus, für die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine herkömmliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht infrage kommt.

Die Fachpraktikerausbildungen stehen Auszubildenden offen, die den theoretischen Anforderungen einer gängigen Berufsausbildung aufgrund einer Behinderung nicht gewachsen sind. In der Ausbildung werden fachpraktische Inhalte stärker gewichtet, während die Fachtheorie reduziert wird. Hiervon profitieren insbesondere Auszubildende mit einer Lernbehinderung.

„Menschen mit Behinderung haben große Potenziale, von denen Unternehmen profitieren können und die besonders in Zeiten des Arbeitskräftemangels endlich erkannt werden müssen. Gerade junge Menschen mit Lernbehinderung werden häufig von einer regulären Ausbildung ausgeschlossen, obwohl sie starke praktische Fähigkeiten haben, die sie einbringen können. Von ihrer Inklusion profitieren alle Beteiligten – die Jugendlichen selbst und die Betriebe”, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Die Ausbildung „Fachpraktiker/in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen“ kombiniert hauswirtschaftliche mit personenbetreuenden Inhalten und qualifiziert für Arbeiten in Service, Betreuung und Unterstützung des Alltags von Senioren, Jugendlichen und Kindern sowie für Hauswirtschaft in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der beruflichen Rehabilitation oder in Betrieben mit einer hauswirtschaftlichen Abteilung. Die Bereiche wurden nun erstmals zu einer bundeseinheitlichen Fachpraktiker-Ausbildung zusammengefasst.

Die Fachpraktiker-Ausbildung „Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen” ist in Doppelzuständigkeit bei der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer und der jeweils örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angesiedelt, um den Ausbildungsinteressierten ein breites betriebliches Ausbildungsangebot zu bieten sowie Betrieben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung die Möglichkeit zu geben, neue Fachkräfte im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung zu gewinnen. Die Zuständigkeit für alle anderen Ausbildungsberufe im Bereich der Hauswirtschaft in Nordrhein-Westfalen verbleibt wie bisher bei der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer. Die Kammern werden den Ausbildungsberuf voraussichtlich erstmalig ab dem Ausbildungsjahr 2025/2026 anbieten.

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), angepasst durch wfa; 11.07.2024

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