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Öffentlicher Dienst / Recht

Duales Studium Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung

Das grundständige Studienfach Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in ausgewählten Themenfeldern der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaft. Es führt zu einem 1. Hochschulabschluss. Das Studium qualifiziert für folgende Aufgaben in Agenturen für Arbeit und Jobcentern: lebensbegleitende berufliche Beratung und Orientierung beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Teilhabe am Arbeitsleben Es wird an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (BA) absolviert. Die Studierenden sind Beschäftigte der BA im Ausbildungsverhältnis.

Voraussetzungen

  • Fachabitur (Fachhochschulreife)
  • Abitur (allg. Hochschulreife)

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